Volksbegehren: XXL-Landtag verhindern

XXL-Landtag verhinden
Judith Skudelny, Edgar Wunder, Michael Theurer und Hans-Ulrich Rülke
FDP Breisgau-Hochschwarzwald sammelt Unterschriften für Volksbegehren zur Landtagsverkleinerung

Was schlägt die FDP vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate, die Sollgröße des Landtags bleibt aber unverändert bei 120.

Warum schlägt die FDP das vor?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 und verteilt 82 Mandate über Landeslisten, wie es die FDP vorschlägt, ist das Risiko von Überhangmandaten sehr, sehr klein. So erreicht man, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht und auf seine Sollgröße rückgeführt wird.

 

Gehen Sie gern auch auf Ihre Familienmitglieder und Freunde zu. Ziel ist ein einfaches Prozedere, um zügig genügend Unterschriften zu erhalten.

 

Informationen zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“  (nach obigen nummerierten Unterlagen

1. Hinweise zur Unterschriftensammlung

Hierbei handelt es sich um ein Merkblatt, in dem die wichtigsten Formalitäten zur Unterschriftensammlung erklärt werden. Diese sollten von den Sammlern verinnerlicht und beherzigt werden, da die Gültigkeit der Unterschriftenlisten – und damit letztlich des Volksbegehrens als solchem – davon abhängt.

2. „Fact-Sheet“ für Interessenten

Einige Argumente für die Reform, bzw. im Rahmen der Anhörungen und Lesungen im Landtag entkräfteten Gegenargumente zum Entwurf, finden sich hier. Dies ist primär als Argumentationshilfe für Unterschriftensammler gedacht, es spricht aber nichts dagegen, dieses ebenso an Interessenten bzw. Unentschlossene zu verteilen.

3. Unterschriftenliste

Die Liste selbst. Hinweise zum Ausfüllen finden sie unter (1).

4. Gesetzentwurf

Dies ist der Gesetzentwurf im Volltext. Das ist „viel Holz“. Zumindest in einfacher Ausfertigung muss dieser aber bei Unterschriftenaktionen mitgeführt werden, damit Gelegenheit zur Einsicht vor der Unterschrift besteht.

5. Datenschutzhinweise Im Rahmen des Volksbegehrens werden personenbezogene Daten durch die Partei, nachfolgend durch das Innenministerium, verarbeitet.

Ziel ist es, die Unterschriften zu sammeln und mit der Prüfung der Listen durch die Gemeinden fortzufahren.

Um die Unterschriften fristgerecht abgeben zu können, bitten wir um Rücksendung der Listen mit der Unterschrift/den Unterschriften IM ORIGINAL bis Montag, 22.05.2023, persönliche Übergabe bei z.B. zwischenzeitlichen Terminen geht natürlich auch:

 

Christoph Zilz

FDP Breisgau-Hochschwarzwald

Hofackerstr. 14

79189 Bad Krozingen